Weinqualifizierung - in Baden Badische WeinStrasse
  ... das deutsche Weingesetz  
Die Qualifizierung der Weine ist durch das Deutsche Weingesetz
geregelt. Aufgrund der besonders günstigen klimatischen Bedingungen
sind die gesetzlichen Qualitätsvorschriften im Weinbaugebiet Baden
höher als in den übrigen zwölf deutschen Weinbaugebieten. Welche Bedeutung haben die Klimaunterschiede für die Rebkultur, den
und die Qualität der Weine?

 

Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete, auch kurz QbA genannt:
Das sind gehaltvolle, gebietstypische Weine für den täglichen Genuss.

Qualitätsweine mit Prädikat:
Höchste Qualitätsstufe bei deutschen Weinen. Die gesetzlichen Anforderungen sind entsprechend höher als bei den Qualitätsweinen
bestimmter Anbaugebiete. Die Anreicherung des Mostes mit Zucker ist
nicht erlaubt. Die gesetzlichen Mindestmostgewichte sind je nach Weinbaugebiet, Weinart (Rot- oder Weißwein) und Rebsorte (früh- oder spätreif) verschieden.

Sechs Prädikate sind zugelassen
• Kabinett: mindestens 76° Oechsle
• Spätlese: mindestens 86° Oechsle, späte Lese der Weintrauben im
  vollreifen Zustand
• Auslese: mindestens 102° Oechsle, Auswahl und getrennte Kelterung nur
  vollreifer Trauben
• Beerenauslese: mindestens 128° Oechsle, Auswahl nur edelfauler oder
  überreifer Beeren
• Eiswein: mindestens 128° Oechsle (wie Beerenauslese), Weintrauben bei
  Lese und Kelterung zu Eis gefroren
• Trockenbeerenauslese: mindestens 154° Oechsle, Auswahl nur
  eingeschrumpfter, edelfauler Beeren

Gütezeichen -
Qualitätsgarantie
nur für Qualitätsweine  und Prädikatsweine

 
 
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