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Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete, auch kurz QbA genannt:
Das sind gehaltvolle,
gebietstypische Weine für den täglichen Genuss.
Qualitätsweine mit Prädikat:
Höchste Qualitätsstufe bei deutschen Weinen. Die
gesetzlichen Anforderungen sind entsprechend höher
als bei den Qualitätsweinen
bestimmter Anbaugebiete. Die Anreicherung des Mostes
mit Zucker ist
nicht erlaubt. Die gesetzlichen Mindestmostgewichte
sind je nach Weinbaugebiet, Weinart (Rot- oder
Weißwein) und Rebsorte (früh- oder spätreif)
verschieden.
Sechs Prädikate sind zugelassen
• Kabinett: mindestens 76° Oechsle
• Spätlese: mindestens 86° Oechsle, späte
Lese der Weintrauben im
vollreifen Zustand
• Auslese: mindestens 102° Oechsle, Auswahl
und getrennte Kelterung nur
vollreifer Trauben
• Beerenauslese: mindestens 128° Oechsle,
Auswahl nur edelfauler oder
überreifer Beeren
• Eiswein: mindestens 128° Oechsle (wie
Beerenauslese), Weintrauben bei
Lese und Kelterung zu Eis gefroren
• Trockenbeerenauslese: mindestens 154°
Oechsle, Auswahl nur
eingeschrumpfter, edelfauler Beeren |
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Gütezeichen
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Qualitätsgarantie
nur für Qualitätsweine und
Prädikatsweine |
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